Wildunfall oder verletztes Wildtier – was tun?
Ob Reh, Waschbär, Dachs, Wildschwein, Marder,Reiher, Storch etc.– all diese Tiere zählen zum jagbaren Wild und unterliegen dem Jagdrecht.
Bitte ruf die örtliche Polizei oder Naturschutzbehörde an und diese informiert den zuständigen Jagdpächter. Natürlich darfst du einem verletzten Wildtier sofort helfen-das ist sogar im Tierschutzgesetz verankert.
Erstversorgung wie Sichern,Warmhalten, Stress minimieren ist immer erlaubt und sogar Pflicht, wenn ein Tier leidet.
Und nein, kein Jäger erschießt gleich das Tier, sondern nur wenn es erlöst werden muss und Schmerzen hat!
Im Frühling und Sommer werden oft Rehkitze entdeckt.
Doch nicht jedes Jungtier braucht Hilfe! Viele werden aus Unwissenheit unnötig mitgenommen.
Rehkitz
Rehkitze liegen tagsüber allein im hohen Gras oder am Waldrand.
Die Mutter kehrt nur wenige Male am Tag zum Säugen zurück – das ist völlig normal. Bitte nicht anfassen!
- Ein Eingreifen ist nur nötig, wenn:
👉 Das Kitz sichtbar verletzt ist
👉 Fliegen oder Maden am Körper zu sehen sind
👉 Es laut ruft, apathisch wirkt oder sich nicht mehr bewegt
Nach einem Wildunfall
Ruhe bewahren und anhalten!
- Nicht weiterfahren – das wäre Fahrerflucht nach Wildunfall und kann geahndet werden. Warnblinker einschalten und Warnweste anziehen. Sicherheitsabstand zum Tier halten! (Verletzte Tiere können unberechenbar reagieren.)
- Nicht anfassen oder erlösen! – das ist strafbar und gefährlich.
👉 Wen du informieren musst:
- Nicht den Notruf 112 anrufen, sondern die örtliche Polizei!
- Die Polizei informiert dann den zuständigen Jagdpächter oder Wildtierbeauftragten, der das Tier aufsucht oder erlöst.
An der Unfallstelle bleiben, bis Polizei oder Jäger eingetroffen sind. Nur wenn das Tier offensichtlich tot ist, kannst du es an den Straßenrand ziehen – aber nur mit Handschuhen und Vorsicht!
💬 Tipp:
Bitte niemals eigenständig mitnehmen oder versorgen, sondern immer über die Polizei oder Wildtierhilfe den richtigen Ansprechpartner einschalten.
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